Allgemeine Bestimmungen

Dieses Reglement gilt für sämtliche Heimspiele des Hockey Club Lugano, die am Veranstaltungstag in der Eishalle Cornèr Arena in der Gemeinde Porza ausgetragen werden.

Der Hockey Club Lugano übt bei sämtlichen Eishockeyspielen in der Cornèr Arena das Hausrecht aus.

Dieses Reglement stützt sich auf privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Bestimmungen sowie auf die Reglemente und Weisungen der National League, des Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) und der International Ice Hockey Federation (IIHF).

Mit dem Erwerb oder der Benutzung einer gültigen Zutrittsberechtigung anerkennt deren Inhaber dieses Reglement sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Zutrittstiteln zu Spielen und Veranstaltungen des Hockey Club Lugano.

Dieses Reglement wird an sämtlichen Eingängen der Cornèr Arena ausgehängt und über die offiziellen Kommunikationskanäle des Hockey Club Lugano veröffentlicht.

Inhaber einer Zutrittsberechtigung haben den Anweisungen des Sicherheitsdienstes des Hockey Club Lugano sowie der im gesamten Stadionperimeter eingesetzten Rettungs- und Sicherheitsorganisationen Folge zu leisten. Auf Verlangen haben sie sich auszuweisen und ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorzulegen.

Der Zutritt zur Cornèr Arena sowie zum entsprechenden Sektor ist nur mit einer gültigen Zutrittsberechtigung der erworbenen Kategorie gestattet.

Personen, gegen die ein lokales, nationales oder internationales Stadionverbot besteht, ist der Zutritt zur Cornèr Arena sowie zum Stadionperimeter untersagt.

Der Hockey Club Lugano behält sich das Recht vor, Personen, die sich offensichtlich in alkoholisiertem Zustand befinden oder unter Drogeneinfluss stehen, den Zutritt zu verweigern.

Inhaber einer gültigen Zutrittsberechtigung erklären sich mit Einlasskontrollen, Ticketkontrollen, Kontrollen persönlicher Gegenstände sowie Personenkontrollen zur Feststellung verbotener oder gefährlicher Gegenstände einverstanden.

Der Verkauf oder die Bewerbung von Waren, Dienstleistungen oder Eintrittskarten ohne ausdrückliche Genehmigung des Hockey Club Lugano ist innerhalb der Cornèr Arena sowie im Stadionperimeter untersagt. Ausnahmen bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Bewilligung des Hockey Club Lugano.

Alle Besucher haben sich angemessen zu verhalten und entsprechend den allgemeinen Regeln des Anstands zu kleiden.

Das Mitführen von Fahnenstangen, Megafonen, grosse Fahnen und vergleichbaren Gegenständen bedarf einer vorgängigen schriftlichen Bewilligung des Sicherheitsdienstes des Hockey Club Lugano, welche jederzeit vorgewiesen werden muss.

Foto- und Videoaufnahmen innerhalb der Cornèr Arena und des Stadionperimeters sind nur für den privaten oder professionellen Gebrauch zulässig. Die kommerzielle Nutzung ist untersagt.

 

Videoüberwachung

Die Cornèr Arena sowie der gesamte Stadionperimeter werden videoüberwacht.

Inhaber einer Zutrittsberechtigung nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass zur Gewährleistung der Sicherheit aller Besucher sowie zur Verfolgung von Verstössen gegen dieses Reglement oder gegen gesetzliche Vorschriften Videoaufzeichnungen der für das Publikum zugänglichen Bereiche erstellt werden können.

 

Verhalten im Stadion

Alle Personen haben sich innerhalb der Cornèr Arena so zu verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt werden.

Während ihres Aufenthalts in der Cornèr Arena haben sie den Anweisungen des Sicherheitsdienstes, des Stadionsprechers sowie der Polizei Folge zu leisten.

Die allgemein anerkannten Regeln des Anstands sind jederzeit einzuhalten.

Handlungen, Transparente, Provokationen, Gesten oder Äusserungen, die sich gegen Dritte oder gegen die Interessen des Hockey Club Lugano richten, sind untersagt.

 

Verbotene Gegenstände

Es ist untersagt, folgende Gegenstände in die Cornèr Arena mitzubringen:

  • Waffen jeglicher Art sowie waffenähnliche Gegenstände;
  • pyrotechnische Gegenstände, Munition und deren Bestandteile;
  • Gegenstände, die nach Einschätzung des Sicherheitsdienstes zur Vermummung verwendet werden können, insbesondere Helme oder Sturmhauben;
  • Gassprays, Pfeffersprays, ätzende oder färbende Stoffe sowie Druckbehälter mit gesundheitsschädlichen Gasen (ausgenommen handelsübliche Feuerzeuge);
  • Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können;
  • Dosen, Glas- und PET-Flaschen, Tetra-Pak-Verpackungen sowie sonstige zerbrechliche Behältnisse;
  • Laserpointer, Vuvuzelas, Drucklufthörner und andere Gegenstände, welche den Spielbetrieb stören können;
  • Megafone (sofern keine Bewilligung des Hockey Club Lugano vorliegt);
  • professionelle Video- und Fotoausrüstung (sofern keine Bewilligung des Hockey Club Lugano vorliegt);
  • rassistisches, fremdenfeindliches oder extremistisches Propagandamaterial;
  • Transparente oder Schilder mit ehrverletzenden oder persönlichkeitsverletzenden Inhalten;
  • Regenschirme, Koffer, Sporttaschen, grosse Taschen, grosse Rucksäcke und andere sperrige Gegenstände (zulässig sind Taschen bis maximal 25 × 25 × 25 cm sowie Taschenschirme).

Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

Der Sicherheitsdienst ist nicht verpflichtet, verbotene Gegenstände zur Aufbewahrung entgegenzunehmen, und übernimmt hierfür keinerlei Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl.

Ergänzend gelten die jeweils gültigen Richtlinien der National League über verbotene Gegenstände in Stadien.

 

Strafrechtlich relevante Handlungen

Strafrechtlich relevante Verhaltensweisen werden zur Anzeige gebracht und nach den gesetzlichen Bestimmungen verfolgt.

Das Anbringen von Graffiti, Aufklebern, Plakaten oder Werbematerial ist untersagt. Solche Handlungen werden als Sachbeschädigung zur Strafanzeige gebracht.

 

Rauchverbot

Unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung, insbesondere der Bestimmungen des Kantons Tessin zum Schutz vor Passivrauchen, ist das Rauchen in der Cornèr Arena nur in den dafür vorgesehenen Aussenbereichen gestattet.

Im gesamten übrigen Bereich der Cornèr Arena ist das Rauchen sowie der Konsum von Rauchwaren untersagt.

Das Rauchverbot gilt ebenfalls für E-Zigaretten, erhitzte Tabakprodukte sowie sämtliche vergleichbaren Produkte.

Der Hockey Club Lugano behält sich bei wiederholten Verstössen gegen das Rauchverbot das Recht vor, abgestufte Sanktionen zu verhängen, insbesondere Ordnungsbussen oder Stadionverbote.

 

Littering

Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen (Papier, Lebensmittel, Kaugummi, Getränke, Zigaretten usw.) innerhalb der Cornèr Arena oder im Stadionperimeter ist untersagt.

Den Besuchern stehen dafür geeignete Abfallbehälter zur Verfügung.

Verstösse können sanktioniert werden.

 

Schutz der Eisfläche

Das Werfen von Gegenständen (Münzen, Matchprogramme, Werbematerial, Getränke usw.) auf die Eisfläche oder gegen die Bande ist untersagt.

Das Betreten der Eisfläche sowie der unmittelbar angrenzenden Bereiche der Spielfläche ist verboten.

Widerhandlungen werden sanktioniert.

 

Identitätskontrollen und Personendaten

Beim Zutritt zur Cornèr Arena können Inhaber einer Zutrittsberechtigung auch ohne konkreten Verdacht einer Personenkontrolle durch eine Person gleichen Geschlechts unterzogen werden, um das Mitführen verbotener Gegenstände festzustellen.

Darüber hinaus kann die Identität der Inhaber einer Zutrittsberechtigung überprüft und registriert werden. Zu diesem Zweck dürfen sowohl das Gesicht als auch ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Führerausweis, Ausländerausweis usw.) fotografiert werden.

Wer die Personenkontrolle oder die Identitätsfeststellung verweigert, erhält keinen Zutritt zur Cornèr Arena. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

Videoaufzeichnungen und Fotografien können den Strafverfolgungsbehörden übermittelt sowie zu Ermittlungszwecken veröffentlicht oder im Internet zugänglich gemacht werden.

 

Sanktionen

Gegen Personen, welche gegen dieses Reglement verstossen, behält sich der Hockey Club Lugano das Recht vor, Sanktionen zu verhängen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Sanktionen können mündlich oder schriftlich ausgesprochen werden und werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt.

Die Kosten im Zusammenhang mit den verhängten Sanktionen gehen zulasten der betroffenen Person.

Die Sanktionen können insbesondere umfassen:

  • lokale, nationale oder internationale Stadionverbote;
  • unentgeltliche Arbeitsleistungen zugunsten des Hockey Club Lugano;
  • Geldsanktionen;
  • zivilrechtliche, betreibungsrechtliche oder gerichtliche Forderungen;
  • Strafanzeigen;
  • Wegweisung oder Zutrittsverbote für bestimmte Bereiche;
  • weitere geeignete Massnahmen.

Personendaten von Personen, die gegen dieses Reglement verstossen haben, können auf schriftliches Ersuchen der zuständigen Behörden zu Ermittlungszwecken an Strafverfolgungs- oder Justizbehörden übermittelt werden.

Stadionverbote werden der Swiss Ice Hockey Federation (SIHF), der Polizei sowie weiteren hierzu berechtigten Behörden mitgeteilt.

Bei Wegweisung oder Stadionverbot besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises für Eintrittskarten oder Saisonabonnemente.

Für sämtliche durch ihr Verhalten verursachten Schäden und Kosten haften die verantwortlichen Personen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– erhoben.

 

Haftungsausschluss

Der Hockey Club Lugano, seine Organe sowie seine Mitarbeitenden lehnen jede Haftung für Schäden ab, die aus Unfällen, Verletzungen, Krankheiten oder medizinischen Unverträglichkeiten entstehen.

Die Benutzung der Einrichtungen der Cornèr Arena erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Inhaber einer Zutrittsberechtigung anerkennen ausdrücklich, dass der Hockey Club Lugano weder für Risiken noch für Gefahren oder Verluste haftet. Dies gilt insbesondere für körperliche oder psychische Schäden, Sachschäden sowie den Verlust persönlicher Gegenstände.

Der Verzicht auf die Geltendmachung allfälliger Ansprüche gilt unabhängig davon, ob sich der Schaden vor, während oder nach der Veranstaltung ereignet.

Vorbehalten bleibt die Haftung bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

Der Hockey Club Lugano sowie seine Mitarbeitenden haften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.

Fundsachen werden den zuständigen Mitarbeitenden der Cornèr Arena übergeben und können während der offiziellen Öffnungszeiten bei der Divisione Sport der Stadt Lugano abgeholt werden.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Dieses Reglement untersteht schweizerischem Recht.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Reglement ist der Gerichtsstand Lugano zuständig.

 

Lugano, 2. Juli 2026

Shop '41

OFFIZIELLE hcl-FANARTIKEL

Kaufen Sie Trikots und Produkte des Hockey Club Lugano im offiziellen Store. Technische Ausrüstung, Kleidung, Haushaltsartikel, Gadgets, Hüllen und vieles mehr.

UNSERE SPONSOREN

Die Sponsoren der Bianconeri-Familie. Indem Sie unsere Partner im Alltag wählen, unterstützen Sie auch Ihr Lieblingsteam!
Alle Sponsoren anzeigen

Arena Partner

Gold Partner

Silver Partner

Cookie-Leiste

Wir verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um Ihre Erfahrung zu verbessern und den Datenverkehr auf unserer Website zu analysieren.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Datenschutzrichtlinie.

Durch Klicken auf "Akzeptieren" stimmen Sie der Datenerfassung zu.

Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern und ablehnen, außer den unbedingt notwendigen funktionalen Cookies.


Funktional
Präferenzen
Statistiken
Marketing